Aufzugnotruf

Der Betreiber von Aufzugsanlagen ist verpflichtet während der Betriebszeit der Aufzugsanlage die Befreiung eingeschlossener Personen in einer angemessenen Zeit ( 30 Minuten )zu gewährleisten. In der Regel sind jederzeit  erreichbare Aufzugswärter damit beauftragt , ist das nicht der Fall muss ein  Notrufleitsystem  nach Vorgaben der EN 81 installiert sein . Das bedeutet im einzelnen

Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle ( Notrufleitzentrale ) Erreichbarkeit 24 Stunden

Alarmverfolgung  mit Standorterkennung , halten des Sprechkontakts mit der eingeschlossenen Person .

Alle von uns eingesetzten Geräte erfüllen die neusten Vorschriften .

Wir beraten Sie gern persönlich betreffend der Nachrüstung an Ihrem Aufzug

     Anfrage

 

24 Stunden Notrufbereitschaft

Tel :0174 3115387

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Wir bieten spezielle Geräte für den Hausnotruf

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Mitglied im VMA e.V.

Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen