Aufzugnotruf
Der Betreiber von Aufzugsanlagen ist verpflichtet während der Betriebszeit der Aufzugsanlage die Befreiung eingeschlossener Personen in einer angemessenen Zeit ( 30 Minuten )zu gewährleisten. In der Regel sind jederzeit erreichbare Aufzugswärter damit beauftragt , ist das nicht der Fall muss ein Notrufleitsystem nach Vorgaben der EN 81 installiert sein . Das bedeutet im einzelnen
Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle ( Notrufleitzentrale ) Erreichbarkeit 24 Stunden
Alarmverfolgung mit Standorterkennung , halten des Sprechkontakts mit der eingeschlossenen Person .
Alle von uns eingesetzten Geräte erfüllen die neusten Vorschriften .
Wir beraten Sie gern persönlich betreffend der Nachrüstung an Ihrem Aufzug
24 Stunden Notrufbereitschaft
Tel :0174 3115387

Wir bieten spezielle Geräte für den Hausnotruf

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Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen